Artikel 39a VO (EG, Euratom) 2002/2342
Mit Maßnahmen im Rahmen von Titel V des Vertrags über die Europäische Union beauftragte Personen (Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung)
Die Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung beauftragt werden, richten angemessene Strukturen und Verfahren ein, die es ihnen ermöglichen, die Verantwortung für die von ihnen zu verwaltenden Mittel zu übernehmen. Sie haben den Status eines GASP-Sonderberaters der Kommission im Sinne der Artikel 1 und 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.