Artikel 39a VO (EG, Euratom) 2002/2342

Mit Maßnahmen im Rahmen von Titel V des Vertrags über die Europäische Union beauftragte Personen (Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung)

Die Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung beauftragt werden, richten angemessene Strukturen und Verfahren ein, die es ihnen ermöglichen, die Verantwortung für die von ihnen zu verwaltenden Mittel zu übernehmen. Sie haben den Status eines GASP-Sonderberaters der Kommission im Sinne der Artikel 1 und 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

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