Artikel 46 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Interne Vorschriften über die Übertragung der Anweisungsbefugnis (Artikel 59 der Haushaltsordnung)
Jedes Organ legt in seinen internen Vorschriften die Mittelbewirtschaftungsmaßnahmen fest, die es für die reibungslose Ausführung seines Teils des Haushaltsplans für erforderlich hält; diese Maßnahmen müssen mit der Haushaltsordnung und der vorliegenden Verordnung in Einklang stehen.
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