Artikel 9 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Information über die von der Kommission zwischen den verschiedenen Währungen vorgenommenen Kassenmittelübertragungen (Artikel 16 der Haushaltsordnung)
Die Kommission übermittelt den Mitgliedstaaten vierteljährlich eine Aufstellung der zwischen den verschiedenen Währungen vorgenommenen Übertragungen.
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