Artikel 95 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Erfassung der rechtlichen Einzelverpflichtungen (Artikel 77 der Haushaltsordnung)

Im Falle von globalen Mittelbindungen, auf die mehrere rechtliche Einzelverpflichtungen folgen, erfasst der zuständige Anweisungsbefugte die Beträge dieser aufeinander folgenden rechtlichen Einzelverpflichtungen in der zentralen Rechnungsführung. Dabei vergewissert er sich, dass ihr Gesamtbetrag nicht den Betrag der entsprechenden globalen Mittelbindung übersteigt.

Bei diesen buchmäßigen Erfassungen werden die Referenzdaten der globalen Mittelbindung angegeben, auf die sie angerechnet werden.

Der zuständige Anweisungsbefugte nimmt diese buchmäßige Erfassung vor, bevor er die entsprechende rechtliche Einzelverpflichtung unterzeichnet.

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