Artikel 73 VO (EG, Euratom) 2002/2343

Die Verantwortlichkeit des internen Prüfers bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist gemäß Artikel 87 der Haushaltsordnung geregelt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.