Artikel 3 VO (EG, Euratom) 2008/1302

Ausschlusswarnung

Ausschlusswarnungen enthalten folgende Daten:

a)
Informationen über Dritte, auf die die in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94, Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung genannten Umstände zutreffen;
b)
Informationen über Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen gegenüber juristischen Personen, auf die die in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94, Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung genannten Umstände zutreffen;
c)
die Gründe für den Ausschluss der unter Buchstabe a genannten Dritten bzw. der unter Buchstabe b genannten Personen sowie gegebenenfalls Angaben über etwaige Verurteilungen und die Dauer des Ausschlusses.

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