Artikel 2 VO (EG, Euratom) 94/2728
Der Fonds finanziert sich durch
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eine jährliche Übertragung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union gemäß den Artikeln 4 und 5;
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Zinsen aus Kapitalanlagen des Fonds;
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Einziehungen bei den säumigen Schuldnern, soweit die Garantie des Fonds in Anspruch genommen wurde.
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