ANHANG 3 VO (EG, Euratom) 97/58
EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DES HANDELS
Abschnitt 1
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Handelssektors.Abschnitt 2
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 2 Ziffern i), ii), iii) und vi) bezeichneten Bereiche, insbesondere auf- —
die Struktur des Handelssektors und seine Entwicklung,
- —
die Vertriebstätigkeit sowie die Bezugs- und Absatzformen.
Abschnitt 3
- 1.
- Die Statistiken werden für alle unter Abschnitt G der NACE REV 1 fallenden Tätigkeiten erstellt. Dieser Sektor umfaßt die Tätigkeiten des Groß- und Einzelhandels sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern. Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihrer Haupttätigkeiten Abschnitt G zugeordnet sind.
- 2.
- Belaufen sich der Gesamtumsatz und die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Abteilung des Abschnitts G der NACE REV 1 in einem Mitgliedstaat normalerweise auf weniger als 1 % des Gesamtwerts für die Gemeinschaft, so kann die Erhebung von Daten im Sinne dieses Anhangs, soweit sie nicht nach Anhang 1 vorgesehen ist, im Rahmen der Verordnung unterbleiben.
- 3.
- Sofern es für die Gestaltung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist, kann die Kommission gemäß dem Verfahren des Artikels 13 eine Ad-hoc-Erhebung der unter Nummer 2 genannten Daten verlangen.
Abschnitt 4
- 1.
- In den nachstehend aufgeführten Listen der Merkmale und Statistiken wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden und ob sie jährlich oder mehrjährlich erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Statistiken sind auch in den Listen des gemeinsamen Moduls enthalten.
- 2.
- Jährliche demographische Statistiken:
Demographische DatenCode Bezeichnung Anmerkung 11 11 0 Zahl der Unternehmen 11 21 0 Zahl der örtlichen Einheiten - 3.
- Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung Anmerkung 12 11 0 Umsatz 12 12 0 Produktionswert 12 13 0 Bruttogewinnspanne bei Handelswaren 12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 12 17 0 Bruttobetriebsüberschuss 13 11 0 Waren und Dienstleistungskäufe insgesamt 13 12 0 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand 13 21 0 Vorratsveränderungen bei Waren und Dienstleistungen 13 21 1 Vorratsveränderungen von zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand gekauften Waren und Dienstleistungen 13 31 0 Personalaufwendungen 13 32 0 Löhne und Gehälter Daten zum Anlagevermögen13 33 0 Sozialversicherungskosten 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 15 12 0 Bruttoinvestitionen in Grundstücke 15 13 0 Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude und Bauten 15 14 0 Bruttoinvestitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden 15 15 0 Bruttoinvestitionen in Maschinen und Ausrüstungen 15 21 0 Verkäufe von Sachanlagen Daten zur Beschäftigung15 31 0 Wert der über Finanzleasing erworbenen Sachwerte 16 11 0 Zahl der Beschäftigten 16 13 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger Aufschlüsselung des Umsatzes nach Art der Tätigkeit16 13 1 Zahl der Teilzeitbeschäftigten 18 10 0 Umsatz aus land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen sowie aus industriellen Tätigkeiten 18 15 0 Umsatz aus Dienstleistungstätigkeiten 18 16 0 Umsatz aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf) und Vermittlungstätigkeiten - 4.
- Unternehmensmerkmale, für die mehrjährliche Statistiken erstellt werden:
Angaben zu den Betriebsaufwendungen außer PersonalaufwendungenCode Bezeichnung Anmerkung 13 41 0 Betriebsaufwendungen für Gebäude und Ausrüstungen Übermittlung freigestellt 13 42 0 Vertriebskosten Übermittlung freigestellt 13 43 0 Sonstige Betriebsaufwendungen Übermittlung freigestellt Angaben zu den Verkaufsformen der Unternehmen Nur Abteilung 52 17 32 0 Zahl der Ladengeschäfte 17 33 0 Verkaufsflächen von Ladengeschäften im Einzelhandel, nach Größenkategorien Aufschlüsselung des Umsatzes nach Produktart17 34 0 Zahl der festen Marktstände Angaben zur Art der Lieferanten und zur Art der Kunden18 21 0 Aufschlüsselung des Umsatzes nach Produkten (gemäß Abschnitt 6 des CPA) Prozentualer Anteil am Umsatz nach Art des Kunden, im einzelnen: Nur Abteilung 51 25 11 1 Wiederverkäufer: Einzelhändler Übermittlung freigestellt 25 11 2 Gewerbliche Kunden (Großhändler, sonstige) Übermittlung freigestellt 25 11 3 Endverbraucher (Einzelhandel) Übermittlung freigestellt Prozentualer Anteil an den Käufen nach Art des Lieferanten, im einzelnen: Nur Abteilung 52 25 21 1 Großhändler, Einkaufsvereinigungen Übermittlung freigestellt 25 21 2 Erzeuger Übermittlung freigestellt - 5.
- Merkmale, für die jährliche regionale Statistiken erstellt werden:
Code Bezeichnung Anmerkung 13 32 0 Löhne und Gehälter 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachwerte Übermittlung freigestellt 16 11 0 Zahl der Beschäftigten - 6.
- Merkmale, für die mehrjährliche regionale Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung Anmerkung Angaben über Verkaufsstellen12 11 0 Umsatz Nur Abteilungen 50 und 52 17 33 1 Verkaufsfläche Nur Abteilung 52 - 7.
- Für die in Abschnitt 9 aufgeführten Merkmale werden Pilotuntersuchungen durchgeführt.
Abschnitt 5
- 1.
- Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken erstellt werden, ist das Kalenderjahr 1995. Das jeweils erste Berichtsjahr für die Statistiken die mehrjährlich erstellt werden, ist nachstehend für jede der Abteilungen der NAC REV 1, für die Daten erhoben werden, sowie für die mehrjährlichen regionalen Statistiken angegeben:
Abteilung 52: 1997 Abteilung 51: 1998 Regionale Statistiken: 1999 Abteilung 50: 2000. - 2.
- Mehrjährliche Statistiken werden alle fünf Jahre erstellt.
Abschnitt 6
Die Mitgliedstaaten geben für jedes Schlüsselmerkmal den Grad der Genauigkeit — bezogen auf ein Konfidenzniveau von 95% — an, den die Kommission in den Bericht nach Artikel 14 unter Berücksichtigung der Anwendung jenes Artikels in den einzelnen Mitgliedstaaten aufnimmt. Die Schlüsselmerkmale werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 13 festgelegt.Abschnitt 7
- 1.
- Die Mitgliedstaaten erstellen nach den Klassen der NACE REV 1 aufgeschlüsselte nationale Teilergebnisse, damit Gemeinschaftsaggregate gebildet werden können.
- 2.
- Bestimmte Ergebnisse werden ferner für jede Gruppe der NACE REV 1 nach Größenklassen aufgeschlüsselt.
- 3.
- Die regionalen Statistiken werden zugleich bis zu dreistelligen Ebene der NACE REV 1 (Gruppen) sowie zur Ebene II der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgeschlüsselt.
- 4.
- Der Geltungsbereich der regionalen Statistiken, die mehrjährlich erstellt werden, entspricht der Grundgesamtheit aller örtlichen Einheiten, die nach ihrer Hauptaktivität in Abteilung G eingeordnet werden. Jedoch kann er auf die örtlichen Einheiten begrenzt werden, die von Unternehmen abhängen, die dem Abschnitt G der NACE REV 1 zuzuordnen sind, wenn diese Population mehr als 95 % des gesamten Geltungsbereichs ausmacht. Der entsprechende Satz wird anhand der im Unternehmensregister verzeichneten Beschäftigungsmerkmale berechnet.
Abschnitt 8
- 1.
- Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, übermittelt.
- 2.
- Nationale Vorergebnisse oder Schätzungen werden innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, für die Unternehmensstatistiken übermittelt, die für die folgenden Merkmale erstellt werden:
12 11 0 (Umsatz)
16 11 0 (Zahl der Beschäftigten).
Abschnitt 9
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission einen Bericht über die Verfügbarkeit der Daten, die für die Erstellung der Statistiken für die folgenden Merkmale erforderlich sind:Code | Bezeichnung | Anmerkung |
---|---|---|
12 18 0 | Finanzüberschuß | Nur juristische Personen |
13 41 0 | Betriebsaufwendungen für Gebäude und Ausrüstungen | |
13 42 0 | Vertriebskosten | |
13 43 0 | Sonstige Betriebsaufwendungen | |
14 11 0 | Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen | |
14 12 0 | Umsatz aus außergemeinschaftlichen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen | |
14 21 0 | Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren und Dienstleistungen | |
14 22 0 | Außergemeinschaftliche Einfuhren von Waren und Dienstleistungen | |
15 11 0 | Bruttoinvestitionen in Sachanlagen | Regionale Aspekte |
15 41 0 | Erwerb immaterieller Anlagewerte | |
17 11 0 | Zahl der Unternehmen mit einer Vereinbarung über einen Zusammenschluß oder eine Kooperation mit anderen Unternehmen | |
17 31 0 | Angaben zu den Verkaufsformen der Unternehmen | Nur Abteilung 52 |
25 11 1 | Wiederverkäufer: Einzelhändler | |
25 11 2 | Gewerbliche Kunden (Großhändler, sonstige) | |
25 11 3 | Endverbraucher (Einzelhandel) | |
25 21 1 | Großhändler, Einkaufsvereinigungen | |
25 21 2 | Erzeuger |
Abschnitt 10
Bei dem in diesem Anhang festgelegten Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 5 höchstens vier Jahre nach Ablauf der ersten Berichtsjahre.© Europäische Union 1998-2021
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