ANHANG 4 VO (EG, Euratom) 97/58
EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DES BAUGEWERBES
Abschnitt 1
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Baugewerbes.Abschnitt 2
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 2 Ziffern i), ii), iii), iv) und v) genannten Bereiche, insbesondere auf- —
eine Kernliste von Statistiken für eine detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
- —
eine ergänzende Liste von Statistiken für die Untersuchung spezieller Themen.
Abschnitt 3
- 1.
- Die Statistiken werden für alle unter Abschnitt F der NACE REV 1 fallenden Tätigkeiten erstellt. Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihrer Haupttätigkeit Abschnitt F zugeordnet sind.
- 2.
- Belaufen sich der Gesamtumsatz und die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Abteilung des Abschnitts F der NACE REV 1 in einem Mitgliedstaat normalerweise auf weniger als 1 % des Gesamtwerts für die Gemeinschaft, so kann die Erhebung von Daten im Sinne dieses Anhangs, soweit sie nicht nach Anhang 1 vorgesehen ist, im Rahmen der Verordnung unterbleiben.
- 3.
- Sofern es für die Gestaltung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist, kann die Kommission gemäß dem Verfahren des Artikels 13 eine Ad-hoc-Erhebung der unter Nummer 2 genannten Daten verlangen.
Abschnitt 4
- 1.
- In den nachstehend aufgeführten Listen der Merkmale und Statistiken wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden und ob sie jährlich oder mehrjährlich erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Statistiken und Merkmale sind auch in den Listen des gemeinsamen Moduls enthalten.
- 2.
- Jährliche demographische Statistiken:
Code Bezeichnung Anmerkung 11 11 0 Zahl der Unternehmen 11 12 0 Zahl der Unternehmensgründungen 11 13 0 Zahl der Unternehmensschließungen 11 21 0 Zahl der örtlichen Einheiten - 3.
- Unternehmenssmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden:
Code Bezeichnung Anmerkung 12 11 0 Umsatz 12 12 0 Produktionswert 12 13 0 Bruttogewinnspanne bei Handelswaren Gruppen 451 und 452 — Übermittlung freigestellt 12 14 0 Bruttowertschöpfung zu Grundpreisen Übermittlung freigestellt 12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 12 17 0 Bruttobetriebsüberschuß 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 13 12 0 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand Gruppen 451 und 452 — Übermittlung freigestellt 13 13 1 Aufwendungen für Leiharbeitnehmer 13 21 3 Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus der Produktion der Einheit 13 32 0 Löhne und Gehälter 13 33 0 Sozialversicherungskosten 13 41 1 Zahlungen für langfristig gemietete und mit Operating-Leasing beschaffte Produktionsanlagen 15 12 0 Bruttoinvestitionen in Grundstüke 15 13 0 Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude und Bauten 15 14 0 Bruttoinvestitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden 15 15 0 Bruttoinvestitionen in Maschinen und Ausrüstungen 15 21 0 Verkäufe von Sachanlagen 15 31 0 Wert von mit Finanzierungsleasing beschafften Sachanlagen 16 11 0 Zahl der Beschäftigten 16 13 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 16 14 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten 16 15 0 Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden 18 11 0 Umsatz aus der Haupttätigkeit nach der dreistelligen Ebene der NACE Rev. 1 18 12 1 Umsatz aus industriellen Tätigkeiten mit Ausnahme der Bautätigkeit 18 12 2 Umsatz aus der Bautätigkeit 18 15 0 Umsatz aus Dienstleistungstätigkeiten 18 16 0 Umsatz aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf) sowie aus Vermittlungstätigkeiten 18 31 0 Umsatz aus dem Hochbau Nur Gruppen 451 und 452 18 32 0 Umsatz aus dem Tiefbau Nur Gruppen 451 und 452 20 11 0 Käufe von Energieprodukten (Wert) 22 11 0 Gesamtaufwendungen für innerbetrieblich FuE 22 12 0 Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger für FuE - 4.
- Unternehmensmerkmale, für die mehrjährliche Statistiken erstellt werden:
Code Bezeichnung Anmerkung 15 42 0 Bruttoinvestitionen in Konzessionen, Patente, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte Übermittlung freigestellt 15 44 1 Investitionen in beschaffte Software 15 44 2 Investitionen in von der Einheit selbst produzierte Software Übermittlung freigestellt 16 13 1 Zahl der Teilzeitbeschäftigten 20 11 1 Einkauf von Festbrennstoffen (Wert) Übermittlung freigestellt 20 11 2 Einkauf von Erdölerzeugnissen (Wert) Übermittlung freigestellt 20 11 3 Einkauf von Erdgas und abgeleitetem Gas (Wert) Übermittlung freigestellt 20 11 4 Einkauf von regenerativen Energiequellen (Wert) Übermittlung freigestellt 20 11 5 Einkauf von Wärme (Wert) Übermittlung freigestellt 20 11 6 Einkauf von Strom (Wert) Übermittlung freigestellt 23 11 0 Zahlungen an Unterauftragnehmer 23 12 0 Einkünfte aus Unteraufträgen - 5.
- Merkmale, für die jährliche regionale Statistiken erstellt werden:
Code Bezeichnung Anmerkung 13 32 0 Löhne und Gehälter 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen Übermittlung freigestellt 16 11 0 Zahl der Beschäftigten - 6.
- Merkmale der fachlichen Einheiten, für die jährliche Statistiken erstellt werden:
Code Bezeichnung Anmerkung 12 11 0 Umsatz 12 12 0 Produktionswert 13 32 0 Löhne und Gehälter 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 16 11 0 Zahl der Beschäftigten - 7.
- Für die in Abschnitt 9 aufgeführten Merkmale werden Pilotuntersuchungen durchgeführt.
Abschnitt 5
- 1.
- Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken erstellt werden, ist das Kalenderjahr 1995. Das jeweils erste Berichtsjahr für die Statistiken, die mehrjährlich erstellt werden, ist nachstehend für die Codes angegeben, unter denen die Merkmale aufgeführt sind.
Kalenderjahr 1997: Codes 20 21 0 — 20 31 0
15 42 0, 15 44 1 und 15 44 2
Kalenderjahr 1998: Codes 16 13 1 und 16 13 2 Kalenderjahr 1999: Codes 23 11 0 und 23 12 0. - 2.
- Mehrjährliche Statistiken werden mindestens alle fünf Jahre erstellt.
Abschnitt 6
Die Mitgliedstaaten geben für jedes Schlüsselmerkmal den Grad der Genauigkeit — bezogen auf ein Konfidenzniveau von 95% — an, den die Kommission in den Bericht nach Artikel 14 unter Berücksichtigung der Anwendung jenes Artikels in den einzelnen Mitgliedstaaten aufnimmt. Die Schlüsselmerkmale werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 13 festgelegt.Abschnitt 7
- 1.
- Die Ergebnisse werden mit Ausnahme der Merkmale 18 11 0, 20 11 1, 20 11 2, 20 11 3, 20 11 4, 20 11 5, 20 11 6, 22 11 0, 22 12 0, 15 42 0, 15 44 1 und 15 44 2 bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Klassen) aufgeschlüsselt.
Die Ergebnisse für die Merkmale 18 11 0, 20 11 1, 20 11 2, 20 11 3, 20 11 4, 20 11 5, 20 11 6, 15 42 0, 15 44 1 und 15 44 2 werden bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Gruppen) aufgeschlüsselt.
Die Ergebnisse für die Merkmale 22 11 0 und 22 12 0 werden bis zur zweistelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Abteilungen) aufgeschlüsselt.
- 2.
- Bestimmte Ergebnisse werden ferner nach Größenklassen und bis zur dreistelligen Ebene der NACE REV 1 (Gruppen) aufgeschlüsselt.
- 3.
- Bestimmte Ergebnisse werden außerdem bis zur dreistelligen Ebene der NACE REV 1 (Gruppen) nach Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors aufgeschlüsselt.
- 4.
- Die Statistiken betreffend die fachlichen Einheiten werden bis zur vierstelligen Ebene der NACE REV 1 (Klassen) aufgeschlüsselt.
- 5.
- Die regionalen Statistiken werden bis zur zweistelligen Ebene der NACE REV 1 (Abteilungen) und zur Ebene II der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgeschlüsselt.
Abschnitt 8
Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, übermittelt. Nationale Vorergebnisse oder Schätzungen werden innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, für die Unternehmensstatistiken übermittelt, die für die folgenden Merkmale erstellt werden:Codes: | 11 11 0 | (Zahl der Unternehmen) |
12 11 0 | (Umsatz) | |
12 12 0 | (Produktionswert) | |
13 11 0 | (Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt) | |
13 32 0 | (Löhne und Gehälter) | |
15 11 0 | (Bruttoinvestitionen in Sachanlagen) | |
16 11 0 | (Zahl der Beschäftigten). |
Abschnitt 9
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission einen Bericht über die Verfügbarkeit der Daten, die für die Erstellung der Statistiken für die folgenden Merkmale erforderlich sind:Code | Bezeichnung | Anmerkung |
---|---|---|
12 16 0 | Einkünfte aus der normalen Geschäftstätigkeit | Nur juristische Personen |
12 18 0 | Finanzüberschuß | Nur juristische Personen |
12 19 0 | Bruttoüberschuß aus der normalen Geschäftstätigkeit | Nur juristische Personen |
12 20 0 | Gewinn bzw. Verlust des Jahres | Nur juristische Personen |
14 11 0 | Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen | |
14 12 0 | Umsatz aus außergemeinschaftlichen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen | |
14 21 0 | Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren und Dienstleistungen | |
14 22 0 | Außergemeinschaftliche Einfuhren von Waren und Dienstleistungen | |
15 42 0 | Bruttoinvestitionen in Konzessionen, Patenten, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte | |
15 43 0 | Ausgaben für die Absatzförderung | |
15 44 2 | Investitionen in von der Einheit selbst produzierte Software | |
15 61 0 | Käufe von Aktien und Beteiligungen | Nur juristische Personen |
15 62 0 | Verkäufe von Aktien und Beteiligungen | Nur juristische Personen |
Abschnitt 10
Bei dem in diesem Anhang festgelegten Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 5 höchstens vier Jahre nach Ablauf der ersten Berichtjahre.© Europäische Union 1998-2021
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