Artikel 44 VO (EU) 2009/1272
Sicherheiten
Bei Einreichung eines Angebots für die zum Verkauf stehenden Erzeugnisse ist zugunsten der Interventionsstelle, bei der das Angebot eingereicht wird, folgende Sicherheit gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 zu leisten:
- a)
- für Reis und Getreide: 10 EUR/Tonne,
- b)
- für Rindfleisch, Butter und Magermilchpulver: 60 EUR/Tonne.
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