Artikel 44 VO (EU) 2009/1272

Sicherheiten

Bei Einreichung eines Angebots für die zum Verkauf stehenden Erzeugnisse ist zugunsten der Interventionsstelle, bei der das Angebot eingereicht wird, folgende Sicherheit gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 zu leisten:

a)
für Reis und Getreide: 10 EUR/Tonne,
b)
für Rindfleisch, Butter und Magermilchpulver: 60 EUR/Tonne.

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