Artikel 15 VO (EU) 2010/1031
Personen, die in einer Versteigerung direkt bieten dürfen
In einer Versteigerung dürfen nur Personen direkt bieten, die gemäß Artikel 18 berechtigt sind, eine Bieterzulassung zu beantragen, und die gemäß den Artikeln 19 und 20 zum Bieten zugelassen sind.
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