Artikel 5 VO (EU) 2010/113
Menge
Die Daten über die Menge sind wie folgt anzugeben:
- a)
- die Eigenmasse in kg, d. h. die Masse der Waren ohne jede Verpackung, sowie
- b)
- gegebenenfalls die besondere Maßeinheit, ausgedrückt in der jeweiligen Messgröße gemäß der jeweils geltenden Fassung der Kombinierten Nomenklatur.
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