Artikel 8 VO (EU) 2010/113
Warenkode
Die Angaben über die Waren sind wie folgt zu kodieren:
- a)
- bei der Einfuhr mit dem Warenkode der TARIC-Unterposition;
- b)
- bei der Ausfuhr mit dem Warenkode der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur.
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