Artikel 35 VO (EU) 2010/1236
Annahme der Inspektionsberichte
Unbeschadet Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 arbeiten die Mitgliedstaaten miteinander und mit den anderen Vertragsparteien unter Beachtung der Vorschriften über die Zulässigkeit von Beweismitteln im eigenen Rechts- oder Verwaltungswesen zusammen, um Rechts- oder andere Verfahren aufgrund eines im Rahmen der Regelung von einem Inspektor vorgelegten Berichts zu erleichtern.
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