Artikel 10 VO (EU) 2010/201

Fischerei auf Blauen Wittling und Makrele

Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens und Fischereifahrzeuge unter der Flagge der Färöer, die in EU-Gewässern auf Blauen Wittling und Makrele fischen dürfen, beachten die Bestimmungen in Anhang IV.

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