Artikel 1 VO (EU) 2010/36

Gemeinschaftsmodell für Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer

Das in Anhang I dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2007/59/EG zu verwenden. Dieses Format ist bei Ausstellung, Erneuerung, Aktualisierung, Änderung oder Widerruf einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer zu verwenden.

Das Dokument ist in einer oder mehreren Amtssprache(n) der Europäischen Gemeinschaft abzufassen.

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