Artikel 2 VO (EU) 2010/36

Gemeinschaftsmodell für Zusatzbescheinigungen

Das in Anhang II dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für Zusatzbescheinigungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2007/59/EG zu verwenden.

Dieses Format ist bei Ausstellung, Erneuerung, Aktualisierung, Änderung oder Widerruf einer Zusatzbescheinigung zu verwenden.

Das Dokument ist in einer oder mehreren Amtssprache(n) der Europäischen Gemeinschaft abzufassen.

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