Artikel 6 VO (EU) 2010/440

Zahlungsweise

(1) Die Gebühren werden in Euro entrichtet.

(2) Die Zahlungen werden erst geleistet, nachdem die Agentur eine Zahlungsaufforderung ausgestellt hat.

(3) Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Bankkonto der Agentur.

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