Artikel 6 VO (EU) 2010/440
Zahlungsweise
(1) Die Gebühren werden in Euro entrichtet.
(2) Die Zahlungen werden erst geleistet, nachdem die Agentur eine Zahlungsaufforderung ausgestellt hat.
(3) Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Bankkonto der Agentur.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.