Artikel 1 VO (EU) 2010/447
Gegenstand
Der Verkauf von vor dem 1. November 2009 eingelagertem Magermilchpulver im Wege eines Ausschreibungsverfahrens wird unter den Bedingungen von Titel III der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 eröffnet.
Der Angebotspreis entspricht dem Preis je 100 Kilogramm Erzeugnisse.
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