Artikel 42 VO (EU) 2010/920

Zuteilung von Kapitel-III-Zertifikaten nach Veräußerung durch einen Mitgliedstaat

Im Verpflichtungszeitraum 2008-2012 überträgt der nationale Verwalter, wenn er infolge einer Veräußerung von Kapitel-III-Zertifikaten für den Verpflichtungszeitraum 2008-2012 durch einen Mitgliedstaat von der zuständigen Behörde entsprechend angewiesen wird, eine Menge Kapitel-III-Zertifikate vom nationalen Besitzkonto für Zertifikate auf das von der zuständigen Behörde angegebene Besitzkonto.

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