Artikel 47 VO (EU) 2010/920

Abgabe von Zertifikaten auf Anweisung der zuständigen Behörde

Auf Anweisung der zuständigen Behörde gibt der nationale Verwalter den Teil der insgesamt vergebenen Zertifikate, der einer Anlage oder einem Luftfahrzeugbetreiber für ein bestimmtes Jahr zugeteilt wurde, ganz oder teilweise ab, indem er die Zahl der abgegebenen Zertifikate für die betreffende Anlage oder den betreffenden Luftfahrzeugbetreiber für den laufenden Verpflichtungszeitraum erfasst.

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