Artikel 1 VO (EU) 2011/109

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klassen N und O gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG sowie für Spritzschutzsysteme, die zum Einbau in Fahrzeuge der Klassen N und O bestimmt sind.

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