Artikel 1 VO (EU) 2011/1173
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung wird ein Sanktionssystem zur besseren Durchsetzung der präventiven und der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Euro-Währungsgebiet festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
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