Artikel 15 VO (EU) 2011/1176

Jährlicher Bericht

Die Kommission berichtet jährlich über die Anwendung dieser Verordnung einschließlich einer Aktualisierung des Scoreboards gemäß Artikel 4 und legt die Ergebnisse dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des Europäischen Semesters vor.

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