ANHANG II VO (EU) 2011/1189

Einheitlicher Vollstreckungstitel für Forderungen, die unter dieRichtlinie 2010/24/EU(1)(2) fallen

EINHEITLICHER VOLLSTRECKUNGSTITEL FÜR FORDERUNGEN, DIE UNTER DIERICHTLINIE 2010/24/EU FALLEN

Datum der Ausstellung:

Referenznummer:

GEÄNDERTER EINHEITLICHER VOLLSTRECKUNGSTITEL FÜR FORDERUNGEN, DIE UNTER DIERICHTLINIE 2010/24/EU FALLEN

Datum der Ausstellung des ursprünglichen einheitlichen Vollstreckungstitels:
Datum der Änderung:
Grund der Änderung:
Urteil/Verfügung des [Name des Gerichts]
Verwaltungsentscheidung vom [Datum]
Referenznummer:
Staat, in dem dieses Dokument ausgestellt wird: [Name des ersuchenden Staates]
Jeder EU-Mitgliedstaat kann andere Mitgliedstaaten um Amtshilfe bei der Beitreibung von in Artikel 2 der Richtlinie 2010/24/EU angeführten offenen Forderungen ersuchen. Diese Richtlinie wurde vom Rat der Europäischen Union am 16. März 2010 erlassen und ist in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.
Die Beitreibungsmaßnahmen des ersuchten Staats stützen sich auf:
einen einheitlichen Vollstreckungstitel gemäßArtikel 12 der Richtlinie 2010/24/EU.
einen geänderten einheitlichen Vollstreckungstitel gemäßArtikel 15 der Richtlinie 2010/24/EU (zur Berücksichtigung der Entscheidung der in Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/24/EU genannten zuständigen Instanz).
Dieses Dokument ist der einheitliche Vollstreckungstitel (einschließlich Sicherungsmaßnahmen). Er betrifft die unten genannte(n) Forderung(en), die in dem ersuchenden Staat (Name des ersuchenden Staats) nicht beglichen wurde(n). Der ursprüngliche Vollstreckungstitel für diese Forderung(en) wurde in Übereinstimmung mit den im ersuchenden Staat (Name des ersuchenden Staats) geltenden Rechtsvorschriften zugestellt. Streitigkeiten in Bezug auf die Forderung(en) fallen gemäß □ Artikel 14 der Richtlinie 2010/24/EU ausschließlich in die Zuständigkeit der zuständigen Instanzen des ersuchenden Staats (Name des ersuchenden Staats). Solche Streitigkeiten werden diesen Instanzen im Einklang mit den im ersuchenden Staat (Name des ersuchenden Staats) geltenden Verfahrens- und Sprachregelungen vorgelegt.

BEZEICHNUNG DER FORDERUNG(EN) UND DER BETROFFENEN PERSON(EN)

Identifizierung der Forderung(en) [Nummer]

1.
Referenz:
2.
Art der betreffenden Forderung(en):

□ a)
Zölle
□ b)
Mehrwertsteuer
□ c)
Verbrauchsteuern
□ d)
Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer
□ e)
Steuern auf Versicherungsprämien
□ f)
Erbschaft- und Schenkungsteuern
□ g)
nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen, andere als die oben genannten
□ h)
nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln
□ i)
andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den ersuchenden Staat erhoben werden
□ j)
Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des ersuchenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden
□ k)
Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden
□ l)
andere steuerliche Forderungen
□ m)
Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge, sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

3.
Bezeichnung der betreffenden Steuer/Abgabe:
4.
Betreffender Zeitraum oder betreffendes Datum:
5.
Datum der Festsetzung der Forderung:
6.
Datum, ab dem die Vollstreckung möglich ist:
7.
Betrag der ausstehenden Forderung:

Betrag der Hauptforderung:
Geldstrafen und Geldbußen:
bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Zinsen:
bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Kosten:
Gebühren für Bescheinigungen und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf die betreffenden Steuern/Abgaben ausgestellt werden:
Gesamtbetrag dieser Forderung:

8.
Datum der Zustellung des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchenden Staat: (Name des ersuchenden Staates):

Datum:
kein Datum verfügbar

9.
Für die Festsetzung der Forderung zuständige Stelle:

Name:

Anschrift:

sonstige Verbindungsdaten:

Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:

10.
Weitere Informationen zu der Forderung oder den Möglichkeiten, die Zahlungsverpflichtung anzufechten, können eingeholt werden bei

der oben genannten Stelle
der für den einheitlichen Vollstreckungstitel zuständigen Stelle:

Name:

Anschrift:

sonstige Verbindungsdaten:

Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:

Identifizierung der vom nationalen Vollstreckungstitel betroffenen Person(en)

a)
Die folgende Person ist im nationalen Vollstreckungstitel aufgeführt

natürliche Person

sonstige

Name

Anschrift (bekannt oder vermutet)

andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers

Rechtsvertreter

Name

Anschrift (bekannt oder vermutet)

andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers

Haftungsgrund:

Hauptschuldner
Mitschuldner
eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des ersuchenden Staats haftet

b)
Die folgende(n) Person(en) ist/sind ebenfalls im/in den nationalen Vollstreckungstitel(n) aufgeführt:

natürliche Person

sonstige

Name:

Anschrift (bekannt oder vermutet):

andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers

Rechtsvertreter

Name:

Anschrift (bekannt oder vermutet):

andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers

Haftungsgrund:

Hauptschuldner
Mitschuldner
eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des ersuchenden Staats haftet

Weitere Angaben

Gesamtbetrag der Forderung(en)

in der Währung des ersuchenden Staats:

in der Währung des ersuchten Staats:

in EUR:

Fußnote(n):

(1)

Die kursiv gedruckten Angaben sind fakultativ.

(2)

Wird das Formblatt elektronisch übermittelt, können die Struktur und das Layout an die Erfordernisse und Möglichkeiten des elektronischen Kommunikationssystems angepasst werden, sofern die darin enthaltenen Daten und Informationen nicht wesentlich geändert werden.

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