ANHANG II VO (EU) 2011/1189
Einheitlicher Vollstreckungstitel für Forderungen, die unter die □ Richtlinie 2010/24/EU(1)(2) fallen
-
□
-
EINHEITLICHER VOLLSTRECKUNGSTITEL FÜR FORDERUNGEN, DIE UNTER DIE □ RICHTLINIE 2010/24/EU FALLEN
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Datum der Ausstellung:
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Referenznummer:
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□
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GEÄNDERTER EINHEITLICHER VOLLSTRECKUNGSTITEL FÜR FORDERUNGEN, DIE UNTER DIE □ RICHTLINIE 2010/24/EU FALLEN
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- Datum der Ausstellung des ursprünglichen einheitlichen Vollstreckungstitels:
- —
- Datum der Änderung:
- —
- Grund der Änderung:
- □
- Urteil/Verfügung des [Name des Gerichts]
- □
- Verwaltungsentscheidung vom [Datum]
- —
- Referenznummer:
- □
- Jeder EU-Mitgliedstaat kann andere Mitgliedstaaten um Amtshilfe bei der Beitreibung von in Artikel 2 der Richtlinie 2010/24/EU angeführten offenen Forderungen ersuchen. Diese Richtlinie wurde vom Rat der Europäischen Union am 16. März 2010 erlassen und ist in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.
- □
- einen einheitlichen Vollstreckungstitel gemäß □ Artikel 12 der Richtlinie 2010/24/EU.
- □
- einen geänderten einheitlichen Vollstreckungstitel gemäß □ Artikel 15 der Richtlinie 2010/24/EU (zur Berücksichtigung der Entscheidung der in Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/24/EU genannten zuständigen Instanz).
BEZEICHNUNG DER FORDERUNG(EN) UND DER BETROFFENEN PERSON(EN)
Identifizierung der Forderung(en) [Nummer]
- 1.
- Referenz:
- 2.
- Art der betreffenden Forderung(en):
- □ a)
- Zölle
- □ b)
- Mehrwertsteuer
- □ c)
- Verbrauchsteuern
- □ d)
- Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer
- □ e)
- Steuern auf Versicherungsprämien
- □ f)
- Erbschaft- und Schenkungsteuern
- □ g)
- nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen, andere als die oben genannten
- □ h)
- nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln
- □ i)
- andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den ersuchenden Staat erhoben werden
- □ j)
- Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des ersuchenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden
- □ k)
- Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden
- □ l)
- andere steuerliche Forderungen
- □ m)
- Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge, sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor
- 3.
- Bezeichnung der betreffenden Steuer/Abgabe:
- 4.
- Betreffender Zeitraum oder betreffendes Datum:
- 5.
- Datum der Festsetzung der Forderung:
- 6.
- Datum, ab dem die Vollstreckung möglich ist:
- 7.
- Betrag der ausstehenden Forderung:
- □
- Betrag der Hauptforderung:
- □
- Geldstrafen und Geldbußen:
- □
- bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Zinsen:
- □
- bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Kosten:
- □
- Gebühren für Bescheinigungen und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf die betreffenden Steuern/Abgaben ausgestellt werden:
- □
- Gesamtbetrag dieser Forderung:
- 8.
- Datum der Zustellung des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchenden Staat: (Name des ersuchenden Staates):
- □
- Datum:
- □
- kein Datum verfügbar
- 9.
- Für die Festsetzung der Forderung zuständige Stelle:
- —
Name:
- —
Anschrift:
- —
sonstige Verbindungsdaten:
- —
Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:
- 10.
- Weitere Informationen zu der Forderung oder den Möglichkeiten, die Zahlungsverpflichtung anzufechten, können eingeholt werden bei
- □
- der oben genannten Stelle
- □
- der für den einheitlichen Vollstreckungstitel zuständigen Stelle:
- —
Name:
- —
Anschrift:
- —
sonstige Verbindungsdaten:
- —
Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:
Identifizierung der vom nationalen Vollstreckungstitel betroffenen Person(en)
- a)
- Die folgende Person ist im nationalen Vollstreckungstitel aufgeführt
□ natürliche Person
□ sonstige
- —
Name
- —
Anschrift (bekannt oder vermutet)
- —
andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers
□ Rechtsvertreter
- —
Name
- —
Anschrift (bekannt oder vermutet)
- —
andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers
Haftungsgrund:
- □
- Hauptschuldner
- □
- Mitschuldner
- □
- eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des ersuchenden Staats haftet
- b)
- Die folgende(n) Person(en) ist/sind ebenfalls im/in den nationalen Vollstreckungstitel(n) aufgeführt:
□ natürliche Person
□ sonstige
- —
Name:
- —
Anschrift (bekannt oder vermutet):
- —
andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers
□ Rechtsvertreter
- —
Name:
- —
Anschrift (bekannt oder vermutet):
- —
andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers
Haftungsgrund:
- □
- Hauptschuldner
- □
- Mitschuldner
- □
- eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des ersuchenden Staats haftet
Gesamtbetrag der Forderung(en)
- —
in der Währung des ersuchenden Staats:
- —
in der Währung des ersuchten Staats:
- —
in EUR:
Fußnote(n):
- (1)
Die kursiv gedruckten Angaben sind fakultativ.
- (2)
Wird das Formblatt elektronisch übermittelt, können die Struktur und das Layout an die Erfordernisse und Möglichkeiten des elektronischen Kommunikationssystems angepasst werden, sofern die darin enthaltenen Daten und Informationen nicht wesentlich geändert werden.
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