ANHANG VI VO (EU) 2011/1207

Anforderungen gemäß Artikel 9

1.
Die in Artikel 4 festgelegten Leistungsanforderungen.
2.
Die in Artikel 5 Absätze 2, 3 und 7 festgelegten Interoperabilitätsanforderungen.
3.
Die in Artikel 6 festgelegten Anforderungen an den Schutz des Spektrums.
4.
Die in Artikel 7 festgelegten Anforderungen an die zugehörigen Verfahren.
5.
Die in Artikel 8 Absatz 5 festgelegte Anforderung in Bezug auf Staatsluftfahrzeuge.
6.
Die in Artikel 12 Absatz 3 festgelegten zusätzlichen Anforderungen.
7.
Die in Anhang III Ziffer 3 festgelegten Anforderungen an den Austausch von Überwachungsdaten.

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