Artikel 14 VO (EU) 2011/1214
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten CIT-Fahrzeug mit IBNS
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgerüstet ist, Euro-Banknoten auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- a)
- Das Fahrzeug ist unauffällig.
- b)
- Das Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
- c)
- Kein Mitglied des CIT-Sicherheitspersonals trägt eine Uniform.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.