Artikel 14 VO (EU) 2011/1214

Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten CIT-Fahrzeug mit IBNS

Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgerüstet ist, Euro-Banknoten auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)
Das Fahrzeug ist unauffällig.
b)
Das Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
c)
Kein Mitglied des CIT-Sicherheitspersonals trägt eine Uniform.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.