Artikel 15 VO (EU) 2011/1214
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgerüstet ist, Euro-Banknoten auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- a)
- Das Fahrzeug und die Banknotenbehälter sind mit einem sehr deutlichen Hinweis darauf gekennzeichnet, dass sie mit IBNS ausgerüstet sind, und diese Kennzeichnung entspricht den Piktogrammen in Anhang III.
- b)
- Das Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
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