Artikel 16 VO (EU) 2011/1214
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten CIT-Fahrzeug mit IBNS
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem kabinengepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgerüstet ist, Euro-Banknoten auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- a)
- Die Fahrerkabine ist so gepanzert, dass sie mindestens einem Beschuss durch Schusswaffen nach den in Anhang V festgelegten Spezifikationen standhalten kann.
- b)
- Das Fahrzeug und die Banknotenbehälter sind mit einem sehr deutlichen Hinweis darauf gekennzeichnet, dass sie mit IBNS ausgerüstet sind, und diese Kennzeichnung entspricht den Piktogrammen in Anhang III.
- c)
- Die Fahrerkabine ist mit jeweils einer kugelsicheren Weste für jedes an Bord befindliche Mitglied des CIT-Sicherheitspersonals ausgestattet, die mindestens der Norm VPAM Klasse 5, NIJ IIIA oder einer gleichwertigen Norm entspricht.
- d)
- Das Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
Das CIT-Sicherheitspersonal kann die in Buchstabe c genannten kugelsicheren Westen während des Transports tragen; es muss sie tragen, wenn dies durch das Recht des Mitgliedstaats, in dem sie sich befinden, vorgeschrieben ist.
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