Artikel 16 VO (EU) 2011/1214

Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten CIT-Fahrzeug mit IBNS

Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem kabinengepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgerüstet ist, Euro-Banknoten auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)
Die Fahrerkabine ist so gepanzert, dass sie mindestens einem Beschuss durch Schusswaffen nach den in Anhang V festgelegten Spezifikationen standhalten kann.
b)
Das Fahrzeug und die Banknotenbehälter sind mit einem sehr deutlichen Hinweis darauf gekennzeichnet, dass sie mit IBNS ausgerüstet sind, und diese Kennzeichnung entspricht den Piktogrammen in Anhang III.
c)
Die Fahrerkabine ist mit jeweils einer kugelsicheren Weste für jedes an Bord befindliche Mitglied des CIT-Sicherheitspersonals ausgestattet, die mindestens der Norm VPAM Klasse 5, NIJ IIIA oder einer gleichwertigen Norm entspricht.
d)
Das Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.

Das CIT-Sicherheitspersonal kann die in Buchstabe c genannten kugelsicheren Westen während des Transports tragen; es muss sie tragen, wenn dies durch das Recht des Mitgliedstaats, in dem sie sich befinden, vorgeschrieben ist.

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