Artikel 17 VO (EU) 2011/1214

Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten CIT-Fahrzeug ohne IBNS

Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem voll gepanzerten CIT-Fahrzeug ohne IBNS Euro-Banknoten auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)
Die Teile des Fahrzeugs, in denen sich das CIT-Sicherheitspersonal aufhält, müssen mindestens mit einer Panzerung versehen sein, die einem Beschuss durch Schusswaffen nach den in Anhang V genannten Spezifikationen standhalten kann.
b)
Die Fahrerkabine ist mit jeweils einer kugelsicheren Weste für jedes an Bord befindliche Mitglied des CIT-Sicherheitspersonals ausgestattet, die mindestens der Norm VPAM Klasse 5, NIJ IIIA oder einer gleichwertigen Norm entspricht.
c)
Das CIT-Fahrzeug ist mit mindestens drei CIT-Sicherheitskräften bemannt.

Das CIT-Sicherheitspersonal kann die in Buchstabe b genannten Westen während des Transports tragen; es muss sie tragen, wenn dies durch das Recht des Mitgliedstaats, in dem sie sich befinden, vorgeschrieben ist.

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