Artikel 18 VO (EU) 2011/1214
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten CIT-Fahrzeug mit IBNS
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem voll gepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist, Euro-Banknoten auf der Straße gemäß Artikel 16 Buchstabe b und Artikel 17 Buchstaben a und b grenzüberschreitend transportieren.
Das Fahrzeug muss mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt sein.
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