Artikel 19 VO (EU) 2011/1214
Transport von Münzen in einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug, das ausschließlich Münzen befördert, Euro-Münzen auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- a)
- Das Fahrzeug ist unauffällig.
- b)
- Das CIT-Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
- c)
- Kein Mitglied der CIT-Sicherheitskräfte trägt eine Uniform.
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