Artikel 19 VO (EU) 2011/1214

Transport von Münzen in einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug

Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem ungepanzerten CIT-Fahrzeug, das ausschließlich Münzen befördert, Euro-Münzen auf der Straße grenzüberschreitend transportieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)
Das Fahrzeug ist unauffällig.
b)
Das CIT-Fahrzeug ist mit mindestens zwei CIT-Sicherheitskräften bemannt.
c)
Kein Mitglied der CIT-Sicherheitskräfte trägt eine Uniform.

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