Artikel 8 VO (EU) 2011/1214

Rolle der nationalen Polizeikräfte

Diese Verordnung gilt unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, wonach

a)
die Polizei über Bargeldtransporte im Voraus zu benachrichtigen ist;
b)
CIT-Fahrzeuge mit einer Vorrichtung auszurüsten sind, die ihre Fernortung durch die Polizei ermöglicht;
c)
Direkttransporte großer Geldmengen unter Polizeieskorte erfolgen müssen.

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