Artikel 8 VO (EU) 2011/1214
Rolle der nationalen Polizeikräfte
Diese Verordnung gilt unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, wonach
- a)
- die Polizei über Bargeldtransporte im Voraus zu benachrichtigen ist;
- b)
- CIT-Fahrzeuge mit einer Vorrichtung auszurüsten sind, die ihre Fernortung durch die Polizei ermöglicht;
- c)
- Direkttransporte großer Geldmengen unter Polizeieskorte erfolgen müssen.
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