ANHANG 2 VO (EU) 2011/1233

FRAGEBOGEN ZUM ÜBEREINKOMMEN VON KAPSTADT

I.
VORABINFORMATION

Bitte machen Sie folgende Angaben:
1.
Name und vollständige Adresse der Anwaltskanzlei, die den Fragebogen ausfüllt;
2.
einschlägige Erfahrung der Anwaltskanzlei, wozu Erfahrung in Gesetzgebungs- und Verfassungsprozessen gehören kann, insofern sie sich auf die Durchführung internationaler Verträge in dem Staat beziehen, sowie besondere Erfahrung in Fragen zum Übereinkommen von Kapstadt einschließlich der Erfahrung in der Beratung einer Regierung oder des Privatsektors bei der Um- und Durchsetzung des Übereinkommens von Kapstadt oder der Durchsetzung von Gläubigerrechten in dem zur Aufnahme in die Kapstadt-Liste vorgeschlagenen Staat;
3.
ob die Anwaltskanzlei an Geschäften beteiligt ist, denen eine Reduzierung der Mindestprämiensätze zugutekommen könnte, wenn der vorgeschlagene Staat in die Kapstadt-Liste aufgenommen wird, oder eine Beteiligung daran beabsichtigt;(1)
4.
das Datum, an dem dieser Fragebogen ausgefüllt wurde.

II.
FRAGEN

1.
MAßGEBENDE ERKLÄRUNGEN

1.1.
Hat der Staat(2) alle maßgebenden Erklärungen gemäß den Anforderungen des Anhangs 1 der Anlage II der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge (Aircraft Sector Understanding, „ASU” ) abgegeben (wobei jede dieser Erklärungen eine „maßgebende Erklärung” ist)? Geben Sie bitte insbesondere hinsichtlich der Erklärungen über die „Rechte bei Nichterfüllung” (Artikel 2 Buchstabe d) und den „Umgehenden Rechtsschutz” (Artikel 2 Buchstabe e) an, ob eine oder beide abgegeben wurden.
1.2.
Bitte beschreiben Sie, inwiefern die Erklärungen gegebenenfalls von den in Frage 1.1 genannten Anforderungen abweichen.
1.3.
Bitte bestätigen Sie, dass der Staat keine der Erklärungen abgegeben hat, die in Artikel 3 des Anhangs 1 der Anlage II der ASU aufgeführt sind.

2.
RATIFIZIERUNG

2.1.
Hat der Staat das Übereinkommen von Kapstadt und das Luftfahrtprotokoll (im Folgenden „Übereinkommen” ) ratifiziert, angenommen, genehmigt oder ist er diesem beigetreten? Bitte geben Sie das Datum der Ratifizierung/des Beitritts an und beschreiben Sie kurz das Verfahren des Staates für den Beitritt zum Übereinkommen oder für dessen Ratifizierung.
2.2.
Entfalten das Übereinkommen und die maßgebenden Erklärungen unmittelbare Rechtswirkung im gesamten Hoheitsgebiet des Staates, ohne dass dafür noch ein weiteres Tätigwerden, der Erlass von Durchführungsrechtsakten oder sonstigen Gesetzen oder Vorschriften vonnöten ist?
2.3.
Falls ja, erklären Sie bitte kurz das Verfahren, das dem Übereinkommen und den maßgebenden Erklärungen Rechtskraft verleiht.

3.
NATIONALES UND LOKALES RECHT: AUSWIRKUNGEN

3.1.
Führen Sie, falls vorhanden, die Durchführungsgesetze und sonstigen Durchführungsvorschriften für das Übereinkommen und alle von dem Staat abgegebenen maßgebenden Erklärungen auf und beschreiben Sie sie.
3.2.
Wären das Übereinkommen und die maßgebenden Erklärungen gemäß ihrer Umsetzung in nationales Recht(3) (im Folgenden „Übereinkommen und maßgebende Erklärungen” ) prioritär anzuwenden oder hätten sie Vorrang vor eventuell entgegenstehenden nationalen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Präzedenzfällen oder der nationalen Regulierungspraxis? Falls ja, beschreiben Sie bitte das diesbezügliche Verfahren,(4) falls nicht, nennen Sie bitte Einzelheiten.
3.3.
Gibt es Lücken in der Umsetzung des Übereinkommens und der maßgebenden Erklärungen? Falls ja, beschreiben Sie diese bitte.(5)

4.
GERICHTS- UND VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN

4.1.
Bitte beschreiben Sie alle Aspekte, einschließlich der Gerichts-, Regulierungs- oder Verwaltungspraxis, die dazu führen könnten, dass Gerichte, Behörden oder Verwaltungsstellen das Übereinkommen und die maßgebenden Erklärungen nicht vollumfänglich anerkennen und durchsetzen.(6),(7)
4.2.
Gab es Ihrer Kenntnis nach bereits Fälle, in denen Gläubiger im Rahmen des Übereinkommens ein gerichtliches oder Verwaltungsverfahren zur Durchsetzung angestrengt haben? Wenn ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahme und geben Sie an, ob diese erfolgreich war.
4.3.
Haben Ihrer Kenntnis nach seit der Ratifizierung/Umsetzung die Gerichte in dem Staat in irgendeiner Instanz die Durchsetzung von Darlehensverpflichtungen eines Schuldners oder Garantiegebers entgegen den Bestimmungen des Übereinkommens und den maßgebenden Erklärungen abgelehnt?
4.4.
Gibt es Ihrer Kenntnis nach andere Aspekte, die Einfluss darauf haben könnten, ob Gerichte und Verwaltungsstellen im Einklang mit dem Übereinkommen und den maßgebenden Erklärungen handeln? Wenn ja, bitte angeben.

Fußnote(n):

(1)

Zusammen mit Angaben über etwaige Beteiligungen (unter gebührender Berücksichtigung von Geheimhaltungspflichten).

(2)

Im Sinne dieses Fragebogens ist der „Staat” das Land, das für die Aufnahme in die Kapstadt-Liste gemäß Anlage II Abschnitt 2 Unterabsatz II der ASU vorgeschlagen wird. Gegebenenfalls müssen diese Fragen ebenfalls in Bezug auf die Gesetze der jeweiligen „Gebietseinheit” des Staates beantwortet werden, in dem der betreffende Luftfahrzeugbetreiber [oder eine andere einschlägige Stelle gemäß Artikel 35 Buchstabe b der Anlage II] angesiedelt ist, und jeder Verweis auf das „nationale Recht” umfasst auch das einschlägige lokale Recht.

(3)

Im Sinne dieses Fragebogens bezieht sich „nationales Recht” auf alle nationalen Rechtsvorschriften eines Staates, einschließlich der Verfassung und ihrer Änderungen sowie des Bundes-, Staats-/Länder- und Bezirks-/regionalen Rechts oder entsprechender Vorschriften.

(4)

Zum Beispiel, dass i) internationale Übereinkünfte kraft Verfassung oder eines ähnlichen Rechtsrahmens im Staat X Vorrang vor anderen Rechtsvorschriften haben, oder ii) dass im Staat X Rechtsvorschriften erforderlich sind und erlassen wurden, die ausdrücklich den Vorrang des Übereinkommens von Kapstadt festlegen und/oder dieses den anderen Rechtsvorschriften überordnen, oder iii) dass das Übereinkommen von Kapstadt oder dessen Durchführungsgesetz a) spezifischer ist als andere Rechtsvorschriften (lex specialis derogat legi generali) und/oder b) neueren Datums ist als diese anderen Rechtsvorschriften (lex posterior derogat legi priori) und aufgrund von a) und/oder b) Vorrang gegenüber diesen anderen Rechtsvorschriften hat.

(5)

Gibt es zum Beispiel einen Grund, warum die Rechte und Rechtsbehelfe der Gläubiger aus dem Übereinkommen einschließlich der Rechte gemäß den maßgebenden Erklärungen a) nicht als wirksam anerkannt oder b) allein nicht ausreichen würden, um in dem Staat rechtsgültig ausgeübt werden zu können?

(6)

Ein Verwaltungsakt im Sinne dieser Frage könnte zum Beispiel darin bestehen, dass der Staat keine Verfahren oder Ressourcen eingerichtet hat, um eine Bestimmung des Übereinkommens oder einer maßgebenden Erklärung umzusetzen. Ein weiteres Beispiel wäre, dass ein Staat keine geeigneten Verfahren in seinem Luftfahrzeugregister zur Aufzeichnung der unwiderruflichen Vollmachten zur Beantragung der Löschung der Eintragung und der Ausfuhr (Irrevocable De-Registration and Export Request Authorization, IDERA) eingerichtet hat.

(7)

Bitte fügen Sie in Ihrer Analyse Präzedenzfälle/Entscheidungen hinsichtlich der Anerkennung der Rechte von Gläubigern, gegebenenfalls einschließlich Exportkreditagenturen, bei.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.