ANHANG IX VO (EU) 2011/1233
QUALITATIVE BESCHREIBUNG DER KÄUFERRISIKOKATEGORIEN
Besser als SOV (SOV+)
Hierbei handelt es sich um eine besondere Einstufung. Eine so eingestufte Einrichtung verfügt über ein außerordentlich robustes Kreditprofil, und es ist davon auszugehen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen auch in Zeiten einer kritischen Schuldenlage oder sogar Zahlungsunfähigkeit des Staates erfüllt. Internationale Ratingagenturen führen in regelmäßigen Berichten Bonitäts- und Kontrahentenratings auf, die über das Fremdwährungsrating des Staates hinausgehen. Außer wenn das staatliche Risiko anhand der Methodik für die Bewertung des Hoheitsrisikos als erheblich höher als das Länderrisiko bewertet wurde, belegen Teilnehmer, die die Einstufung einer Einrichtung als besser als SOV vorschlagen, ihre Empfehlung mit diesen SOV+-Ratings. Eine Einrichtung kann nur dann eine bessere Einstufung als der staatliche Schuldner des Bestellerlandes (SOV) erreichen, wenn sie mehrere oder normalerweise die meisten der nachstehenden Merkmale oder Gleichwertiges aufweist:- —
robustes Kreditprofil;
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Fremdwährungserlöse, die im Verhältnis zu den Fremdwährungsschulden der Einrichtung erheblich sind;
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Produktionsanlagen und Selbstfinanzierungskapazität aufgrund von Tochtergesellschaften und Geschäftstätigkeiten im Ausland, insbesondere solchen, die in Staaten mit hohen Ratings domiziliert sind, d. h. multinationale Unternehmen;
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ein ausländischer Eigentümer oder ein strategischer Partner, auf den, falls keine förmliche Garantie vorliegt, als Quelle für finanzielle Unterstützung zurückgegriffen werden könnte;
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nachweisliche Vorzugsbehandlung der Einrichtung durch den Staat; hierzu gehören die Befreiung von Übertragungs- und Konvertibilitätsbeschränkungen und Abgabepflichten für Exporterlöse sowie Vergünstigungen bei der steuerlichen Behandlung;
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festgelegte Kreditlinien internationaler Banken mit hohem Rating, insbesondere Kreditlinien ohne eine Klausel bezüglich einer bedeutenden negativen Veränderung (material adverse change, MAC), der zufolge Banken fest zugesagte Fazilitäten im Fall einer Staatschuldenkrise oder anderer eintretender Risiken zurückziehen können, und
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im Ausland gehaltene Vermögenswerte, insbesondere liquide Mittel, die häufig auf Vorschriften beruhen, denen zufolge Ausführer Kassenbestände im Ausland vorhalten und entsprechende Konten unterhalten können, die dann für den Schuldendienst zur Verfügung stehen.
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öffentliche Unternehmen und Versorgungsunternehmen, dem Zentralstaat nachgeordnete staatliche Einheiten wie Fachministerien, Regionalverwaltungen usw.;
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Finanzinstitute mit Sitz im Hoheitsgebiet des betreffenden Staats und
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Einrichtungen, die hauptsächlich auf dem Inlandsmarkt gegen lokale Währung verkaufen.
Zentralbank oder Finanzministerium (SOV)
Staatliche Schuldner/Garantiegeber sind Einrichtungen, die von Rechts wegen ausdrücklich befugt sind, im Namen des Staats, normalerweise des Finanzministeriums oder der Zentralbank, Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Schulden einzugehen.(1) Als „sovereign” (SOV) wird ein Risiko bezeichnet, auf das Folgendes zutrifft:- —
Der Schuldner/Garantiegeber ist von Rechts wegen befugt, im Namen des Staats und somit gedeckt durch dessen Kreditwürdigkeit Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Schulden einzugehen und
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im Fall einer Umschuldung, bei der SOV-Risiken betroffen sind, geht die jeweilige Schuld in die Umschuldungsund Zahlungsverpflichtungen ein, die dem Staat aufgrund der Umschuldung zukommen.
Den staatlichen Schuldnern/Garantiegebern gleichgestellt (CC0): außerordentlich hohe Bonität
Zur Kategorie der dem Staat gleichgestellten Käufer zählen zwei Grundtypen von Schuldnern/Garantiegebern:- —
öffentliche Einrichtungen, bei denen sich nach einer mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommenen Prüfung ergibt, dass entweder der Käufer implizit die Kreditwürdigkeit und die Unterstützung des betreffenden Staats genießt oder dass die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit dieses Staats und der Solvenzsicherung durch diesen Staat sowohl bezüglich der Beitreibungsaussichten als auch hinsichtlich des Ausfallrisikos ausgesprochen hoch ist. Zu dem Staat gleichgestellten nicht zentralstaatlichen öffentlichen Einrichtungen zählen auch Unternehmen in staatlichem Besitz, die über ein Monopol oder Quasi-Monopol für die Tätigkeit in einem bestimmten Bereich (z. B. Energie, Öl, Gas) verfügen.
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Unternehmen mit einem außerordentlich robusten Kreditprofil, die sowohl in Bezug auf einen Forderungsausfall als auch im Hinblick auf die Beitreibungsaussichten über Merkmale verfügen, die darauf hindeuten, dass das Risiko als „dem Staat gleichgestellt” betrachtet werden könnte. Infrage kämen hier etwa solide Großunternehmen oder besonders bedeutende Banken, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Liquiditätsunterstützung und Solvenzsicherung durch diesen Staat hoch ist.
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außerordentlich gute bis sehr gute Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen;
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außerordentlich gute bis sehr gute Liquidität;
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außerordentlich geringe bis sehr geringe Fremdfinanzierung;
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ausgezeichnetes bis sehr robustes Unternehmensprofil mit erprobten und sehr robusten Managementfähigkeiten.
Sehr hohe Bonität (CC1)
Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte gering oder sehr gering sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine sehr große Schuldentilgungskapazität, und diese Kapazität wird von vorhersehbaren Ereignissen wahrscheinlich nicht beeinträchtigt. Der Schuldner/Garantiegeber ist begrenzt oder sehr begrenzt anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus Änderungen der Umstände oder der Wirtschaftslage ergeben. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen:- —
sehr gute bis gute Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen;
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sehr gute bis gute Liquidität;
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sehr geringe bis geringe Fremdfinanzierung;
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sehr robustes Unternehmensprofil mit erprobten Managementfähigkeiten.
Hohe bis relativ hohe Bonität, überdurchschnittlich (CC2)
Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte gering sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine gute bis relativ gute Schuldentilgungskapazität, und diese Kapazität wird von vorhersehbaren Ereignissen wahrscheinlich nicht beeinträchtigt. Der Schuldner/Garantiegeber ist begrenzt anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus Änderungen der Umstände oder der Wirtschaftslage ergeben. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen:- —
gute bis relativ gute Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen;
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gute bis relativ gute Liquidität;
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geringe bis relativ geringe Fremdfinanzierung;
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relativ robustes Unternehmensprofil mit erprobten Managementfähigkeiten.
Mittlere Bonität, durchschnittlich (CC3)
Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte mäßig oder relativ gering sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine mäßige oder relativ gute Schuldentilgungskapazität. Es könnte sich ein Kreditrisiko entwickeln, da der Schuldner/Garantiegeber erheblichen anhaltenden Ungewissheiten oder einem entsprechend negativen Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftsumfeld ausgesetzt ist, was dazu führen könnte, dass er nicht mehr hinreichend in der Lage ist, Zahlungen pünktlich zu leisten. Gleichwohl können geschäftliche oder finanzielle Alternativen zur Verfügung stehen, die die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen ermöglichen. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen:- —
relativ gute bis mäßige Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen;
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relativ gute bis mäßige Liquidität;
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relativ geringe bis mäßige Fremdfinanzierung;
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mäßiges Unternehmensprofil mit erprobten Managementfähigkeiten.
Relativ schwache Bonität, unterdurchschnittlich (CC4)
Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte relativ schwach sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine mäßige bis relativ schwache Schuldentilgungskapazität. Es könnte sich ein Kreditrisiko entwickeln, da der Schuldner/Garantiegeber erheblichen anhaltenden Ungewissheiten oder einem entsprechend negativen Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftsumfeld ausgesetzt ist, was dazu führen könnte, dass er nicht mehr hinreichend in der Lage ist, Zahlungen pünktlich zu leisten. Gleichwohl können geschäftliche oder finanzielle Alternativen zur Verfügung stehen, die die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen ermöglichen. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen:- —
schwache bis relativ schwache Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen;
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mäßige bis relativ schwache Liquidität;
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mäßige bis relativ hohe Fremdfinanzierung;
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relativ schwaches Unternehmensprofil mit begrenzt nachgewiesenen Managementfähigkeiten.
Schwache Bonität (CC5)
Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte hoch bis sehr hoch sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine relativ schwache bis schwache Schuldentilgungskapazität. Der Schuldner/Garantiegeber ist derzeit in der Lage, Tilgungen zu leisten, doch ist die Sicherheitsmarge begrenzt. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass Zahlungsschwierigkeiten auftreten, da die Fähigkeit zu fortlaufenden Zahlungen von einem nachhaltig günstigen geschäftlichen und wirtschaftlichen Umfeld abhängig ist. Ein negatives Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftsumfeld dürfte die Fähigkeit oder die Bereitschaft zur Tilgung beeinträchtigen. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen:- —
relativ schwache, schwache oder sehr schwache Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen;
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relativ schwache bis schwache Liquidität;
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relativ hohe bis hohe Fremdfinanzierung;
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schwaches Unternehmensprofil mit begrenzt nachgewiesenen oder nicht nachgewiesenen Managementfähigkeiten.
Fußnote(n):
- (1)
In aller Regel wird dieses Risiko von der Zentralbank oder dem Finanzministerium getragen. Bei Einrichtungen des Zentralstaats, bei denen es sich nicht um das Finanzministerium handelt, ist eine Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt durchzuführen, um zu bestätigen, dass die von der Einrichtung eingegangenen Verpflichtungen von der Kreditwürdigkeit des Staats gedeckt sind.
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