ANHANG XI VO (EU) 2011/1233

KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER ENTWICKLUNGSPOLITISCHEN BEDEUTUNG

KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER ENTWICKLUNGSPOLITISCHEN BEDEUTUNG ENTWICKLUNGSHILFEFINANZIERTER PROJEKTE

Der DAC hat in den letzten Jahren eine Reihe von Kriterien entwickelt, mit denen gewährleistet werden soll, dass ganz oder teilweise aus öffentlicher Entwicklungshilfe finanzierte Projekte in den Entwicklungsländern zur Entwicklung beitragen. Diese Kriterien sind im Wesentlichen in folgenden Texten enthalten:

DAC Principles for Project Appraisal (Grundsätze des DAC für die Beurteilung von Projekten), 1988;

DAC Guiding Principles for Associated Financing and Tied and Partially Untied Official Development Assistance (Leitprinzipien des DAC für Mischfinanzierung und gebundene und teilweise ungebundene öffentliche Entwicklungshilfe), 1987; und

Good Procurement Practice for Official Development Assistance (Verhaltenskodex für die Auftragsvergabe bei öffentlicher Entwicklungshilfe), 1986. Die Grundsätze des DAC für die Beurteilung von Projekten und der Verhaltenskodex für die Auftragsvergabe bei öffentlicher Entwicklungshilfe wurden im Jahr 1992 zusammen mit weiteren vom DAC verfassten „Grundsätzen” und „Verhaltenskodizes” im Development Assistance Manual, DAC Principles for Effective AID (DAM) (Handbuch für Entwicklungshilfe, Grundsätze des DAC für wirksame Entwicklungshilfe) veröffentlicht.

VEREINBARKEIT DES PROJEKTS MIT DEN GLOBALEN INVESTITIONSPRIORITÄTEN DES EMPFÄNGERLANDES (AUSWAHL DES PROJEKTS)

Ist das Projekt Teil eines bereits von den zentralen Finanz- und Planungsbehörden des Empfängerlandes genehmigten Programms für Investitionen oder öffentliche Ausgaben? (Es ist anzugeben, in welchem politischen Dokument, z. B. öffentliches Investitionsprogramm des Empfängerlandes, das Projekt behandelt wird.) Wird das Projekt von einer internationalen entwicklungspolitischen Finanzinstitution kofinanziert? Ist das Projekt bereits nachweislich von einer internationalen entwicklungspolitischen Finanzinstitution oder einem anderen DAC-Mitglied geprüft und wegen seiner niedrigen entwicklungspolitischen Priorität abgelehnt worden? Ist das Projekt, falls es sich um ein privatwirtschaftliches Projekt handelt, von der Regierung des Empfängerlandes genehmigt worden? Fällt das Projekt unter eine zwischenstaatliche Übereinkunft, die eine Serie von Entwicklungshilfemaßnahmen des Gebers im Empfängerland vorsieht?

VORBEREITUNG UND BEURTEILUNG VON PROJEKTEN

Sind bei Vorbereitung, Ausarbeitung und Beurteilung des Projekts Normen und Kriterien zur Anwendung gekommen, die weitgehend mit den Grundsätzen des DAC für die Beurteilung von Projekten nach den Absätzen 91 bis 162 des DAM übereinstimmen? Wichtige Grundsätze betreffen folgende Aspekte des Projekts:
a)
wirtschaftliche Aspekte (DAM, Absätze 120 bis 128);
b)
technische Aspekte (DAM, Absatz 112);
c)
finanzielle Aspekte (DAM, Absätze 113 bis 119).
Sind die Vorzugsbedingungen der Entwicklungshilfefinanzierung, falls es sich um ein Ertrag abwerfendes Projekt handelt, insbesondere wenn für einen wettbewerbsorientierten Markt produziert wird, an den Endnutzer der Mittel weitergegeben worden (DAM, Absatz 115)?
a)
institutionelle Beurteilung (DAM, Absätze 130 bis 134);
b)
Analyse der sozialen Aspekte und der Verteilungsfragen (DAM, Absätze 137 bis 147);
c)
umweltpolitische Beurteilung (DAM, Absätze 145 bis 147).

VERGABEVERFAHREN

Welches der folgenden Vergabeverfahren wird angewandt? (Die Begriffsbestimmungen finden sich in den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Auftragsvergabe bei öffentlicher Entwicklungshilfe, Absätze 409 bis 429 des DAM).
a)
internationale Ausschreibung (DAM, Absätze 411 und 419 bis 429): Mindestbedingungen für effiziente internationale Ausschreibungen);
b)
nationale Ausschreibung (DAM, Absatz 412);
c)
informeller Wettbewerb oder direkte Verhandlungen (DAM, Absätze 413 und 414).
Ist eine Überprüfung von Preis und Qualität der Waren vorgesehen (DAM, Absatz 153)?

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