Anlage I VO (EU) 2011/1233

ANGABEN IN MITTEILUNGEN

Die unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Angaben sind für alle Mitteilungen im Rahmen dieser Sektorvereinbarung obligatorisch. Die unter Buchstabe e aufgeführten Angaben sind nach Maßgabe des besonderen Typs der Mitteilung zusätzlich zu machen.

a)
Basisangaben

1.
Land, das die Mitteilung abgibt
2.
Datum der Mitteilung
3.
Bezeichnung der Einrichtung/Behörde/Stelle, die die Mitteilung abgibt
4.
Bezeichnung der Exportkreditstelle(n), die eine öffentliche Exportkreditunterstützung gewährt/gewähren

a)
Exportkreditstelle, die Unterstützung in Form einer Garantie/Versicherung gewährt
b)
Exportkreditstelle, die Unterstützung in Form einer Finanzierung gewährt

5.
Mitteilungsnummer
6.
Kennnummern (intern)
7.
(gegebenenfalls) Nummer der Kreditlinie
8.
Status (z. B. ursprüngliche Mitteilung, Änderung zu früherer Mitteilung, Ersetzung einer früheren Mitteilung)
9.
(gegebenenfalls) Nummer der Änderung
10.
Artikel der Sektorvereinbarung, auf dessen/deren Grundlage die Mitteilung erfolgt
11.
(gegebenenfalls) Aktenzeichen der Mitteilung, an die angepasst wird
12.
(gegebenenfalls) Beschreibung der Unterstützung, an die angepasst wird
13.
Bestimmungsland

b)
Angaben zum Käufer/Kreditnehmer/Garantiegeber

14.
Name des Käufers
15.
Land des Käufers
16.
Standort des Käufers (falls bekannt)
17.
Status des Käufers
18.
Art des Käufers
19.
Name des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
20.
Land des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
21.
Standort des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
22.
Status des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
23.
Art des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
24.
(gegebenenfalls) Name des Garantiegebers
25.
(gegebenenfalls) Land des Garantiegebers
26.
(gegebenenfalls) Standort des Garantiegebers
27.
(gegebenenfalls) Status des Garantiegebers
28.
(gegebenenfalls) Art des Garantiegebers

c)
Angaben zu den exportierten Waren und/oder Dienstleistungen und zum Projekt

29.
Detaillierte Beschreibung der exportierten Produkte und/oder Dienstleistungen
30.
Detaillierte Beschreibung des Projekts (oder des Sektors), für das bzw. den die Exporte bereitgestellt werden
31.
vorgeschlagener Zweckcode
32.
(wenn bekannt) Standort des Projekts
33.
(gegebenenfalls) Ende der Angebotsfrist
34.
(gegebenenfalls) Ende der Geltungsdauer der Kreditlinie
35.
Wert des unterstützten Auftrags/der unterstützten Aufträge gemäß folgender Skala in Mio. SZR:

Kategorie von bis
I: 0 1
II: 1 2
III: 2 3
IV: 3 5
V: 5 7
VI: 7 10
VII: 10 20
VIII: 20 40
IX: 40 80
X: 80 120
XI: 120 160
XII: 160 200
XIII: 200 240
XIV: 240 280
XV: 280 (*)

36.
Wert des unterstützten Auftrags/der unterstützten Aufträge, tatsächlicher Betrag (in der Vertragswährung)
37.
Vertragswährung

d)
Finanzierungsbedingungen für die öffentliche Exportkreditunterstützung

Bei Geschäften, die mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen enthalten, sollten für jede Tranche, für die Unterstützung gewährt wird, die folgenden Angaben gemacht werden:
38.
Kreditwert gemäß der SZR-Skala
39.
Kreditwert, tatsächlicher Betrag (fakultativ anstelle von Punkt 38)
40.
Kreditwährung
41.
Anzahlung (in % des Exportauftragswerts)
42.
Beginn der Kreditlaufzeit, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung, ermittelt gemäß (unter Bezugnahme auf Anhang II Definition q)
43.
Kreditlaufzeit
44.
Länge der Rückzahlungszeiträume
45.
Basiszinssatz
46.
Zinssatz oder Spanne oberhalb des Basissatzes
47.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den unter den Buchstaben a bis d gemachten Angaben.

e)
(Gegebenenfalls) zusätzliche Angaben für Mitteilungen im Zusammenhang mit Kapitel II Artikel 10 Buchstabe e

48.
Tilgungsverfahren
49.
Fälligkeit der Raten (Kapital)
50.
Fälligkeit der Raten (Zinsen)
51.
Erste Tilgungszahlung nach Beginn der Kreditlaufzeit, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung
52.
Betrag der vor Beginn der Kreditlaufzeit kapitalisierten Zinsen, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung
53.
Währung der kapitalisierten Zinsen
54.
gewogene durchschnittliche Kreditlaufzeit
55.
Prozentsatz des zur Hälfte der Kreditlaufzeit zurückgezahlten Kapitals
56.
Gründe für die Abweichung von den Bedingungen von Standardtilgungsverfahren
57.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu in unter Buchstabe e gemachten Angaben

Fußnote(n):

(*)

Geben Sie an, um wie viele Tranchen von 40 Mio. SZR der Wert über 280 Mio. SZR liegt; Beispiel: 410 Mio. SZR wären als Kategorie XV+3 anzugeben.

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