Anlage I VO (EU) 2011/1233
ANGABEN IN MITTEILUNGEN
Die unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Angaben sind für alle Mitteilungen im Rahmen dieser Sektorvereinbarung obligatorisch. Die unter Buchstabe e aufgeführten Angaben sind nach Maßgabe des besonderen Typs der Mitteilung zusätzlich zu machen.
-
a)
-
Basisangaben
- 1.
- Land, das die Mitteilung abgibt
- 2.
- Datum der Mitteilung
- 3.
- Bezeichnung der Einrichtung/Behörde/Stelle, die die Mitteilung abgibt
- 4.
-
Bezeichnung der Exportkreditstelle(n), die eine öffentliche Exportkreditunterstützung gewährt/gewähren
- a)
- Exportkreditstelle, die Unterstützung in Form einer Garantie/Versicherung gewährt
- b)
- Exportkreditstelle, die Unterstützung in Form einer Finanzierung gewährt
- 5.
- Mitteilungsnummer
- 6.
- Kennnummern (intern)
- 7.
- (gegebenenfalls) Nummer der Kreditlinie
- 8.
- Status (z. B. ursprüngliche Mitteilung, Änderung zu früherer Mitteilung, Ersetzung einer früheren Mitteilung)
- 9.
- (gegebenenfalls) Nummer der Änderung
- 10.
- Artikel der Sektorvereinbarung, auf dessen/deren Grundlage die Mitteilung erfolgt
- 11.
- (gegebenenfalls) Aktenzeichen der Mitteilung, an die angepasst wird
- 12.
- (gegebenenfalls) Beschreibung der Unterstützung, an die angepasst wird
- 13.
- Bestimmungsland
-
b)
-
Angaben zum Käufer/Kreditnehmer/Garantiegeber
- 14.
- Name des Käufers
- 15.
- Land des Käufers
- 16.
- Standort des Käufers (falls bekannt)
- 17.
- Status des Käufers
- 18.
- Art des Käufers
- 19.
- Name des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
- 20.
- Land des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
- 21.
- Standort des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
- 22.
- Status des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
- 23.
- Art des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
- 24.
- (gegebenenfalls) Name des Garantiegebers
- 25.
- (gegebenenfalls) Land des Garantiegebers
- 26.
- (gegebenenfalls) Standort des Garantiegebers
- 27.
- (gegebenenfalls) Status des Garantiegebers
- 28.
- (gegebenenfalls) Art des Garantiegebers
-
c)
-
Angaben zu den exportierten Waren und/oder Dienstleistungen und zum Projekt
- 29.
- Detaillierte Beschreibung der exportierten Produkte und/oder Dienstleistungen
- 30.
- Detaillierte Beschreibung des Projekts (oder des Sektors), für das bzw. den die Exporte bereitgestellt werden
- 31.
- vorgeschlagener Zweckcode
- 32.
- (wenn bekannt) Standort des Projekts
- 33.
- (gegebenenfalls) Ende der Angebotsfrist
- 34.
- (gegebenenfalls) Ende der Geltungsdauer der Kreditlinie
- 35.
-
Wert des unterstützten Auftrags/der unterstützten Aufträge gemäß folgender Skala in Mio. SZR:
Kategorie von bis I: 0 1 II: 1 2 III: 2 3 IV: 3 5 V: 5 7 VI: 7 10 VII: 10 20 VIII: 20 40 IX: 40 80 X: 80 120 XI: 120 160 XII: 160 200 XIII: 200 240 XIV: 240 280 XV: 280 (*)
- 36.
- Wert des unterstützten Auftrags/der unterstützten Aufträge, tatsächlicher Betrag (in der Vertragswährung)
- 37.
- Vertragswährung
-
d)
-
Finanzierungsbedingungen für die öffentliche Exportkreditunterstützung
Bei Geschäften, die mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen enthalten, sollten für jede Tranche, für die Unterstützung gewährt wird, die folgenden Angaben gemacht werden:- 38.
- Kreditwert gemäß der SZR-Skala
- 39.
- Kreditwert, tatsächlicher Betrag (fakultativ anstelle von Punkt 38)
- 40.
- Kreditwährung
- 41.
- Anzahlung (in % des Exportauftragswerts)
- 42.
- Beginn der Kreditlaufzeit, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung, ermittelt gemäß (unter Bezugnahme auf Anhang II Definition q)
- 43.
- Kreditlaufzeit
- 44.
- Länge der Rückzahlungszeiträume
- 45.
- Basiszinssatz
- 46.
- Zinssatz oder Spanne oberhalb des Basissatzes
- 47.
- Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den unter den Buchstaben a bis d gemachten Angaben.
- e)
- (Gegebenenfalls) zusätzliche Angaben für Mitteilungen im Zusammenhang mit Kapitel II Artikel 10 Buchstabe e
- 48.
- Tilgungsverfahren
- 49.
- Fälligkeit der Raten (Kapital)
- 50.
- Fälligkeit der Raten (Zinsen)
- 51.
- Erste Tilgungszahlung nach Beginn der Kreditlaufzeit, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung
- 52.
- Betrag der vor Beginn der Kreditlaufzeit kapitalisierten Zinsen, in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung
- 53.
- Währung der kapitalisierten Zinsen
- 54.
- gewogene durchschnittliche Kreditlaufzeit
- 55.
- Prozentsatz des zur Hälfte der Kreditlaufzeit zurückgezahlten Kapitals
- 56.
- Gründe für die Abweichung von den Bedingungen von Standardtilgungsverfahren
- 57.
- Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu in unter Buchstabe e gemachten Angaben
Fußnote(n):
- (*)
Geben Sie an, um wie viele Tranchen von 40 Mio. SZR der Wert über 280 Mio. SZR liegt; Beispiel: 410 Mio. SZR wären als Kategorie XV+3 anzugeben.
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