Artikel 22j VO (EU) 2011/1343

Wissenschaftliche Überwachung

Mitgliedstaaten mit Fischereiflotten, die gezielt Rote Fleckbrasse befischen, stellen sicher, dass sie über einen ordnungsgemäß eingeführten Mechanismus für die angemessene Überwachung der Fischereien und Fänge verfügen, um es dem Wissenschaftlichen Beratungsausschuss zu ermöglichen, beschreibende Informationen und Gutachten zu mindestens folgenden Bereichen bereitzustellen:

a)
Merkmale des Fanggeräts, u. a. Höchstlänge der Langleinen und Stellnetze und Anzahl, Art und Größe der Haken;
b)
Fischereiaufwand (z. B. Anzahl der Fangtage pro Woche) und Gesamtfangmengen nach kommerziellen Fischereiflotten. Eine Schätzung der Fänge der Freizeitfischereien sollte ebenfalls vorgelegt werden;
c)
Referenzpunkte der Erhaltung und Bewirtschaftung im Hinblick auf die Erstellung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für nachhaltige Fischereien im Einklang mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags und eines niedrigen Risikos des Bestandszusammenbruchs;
d)
sozioökonomische Auswirkungen alternativer Bewirtschaftungsszenarien, einschließlich Input/Output-Kontrolle und/oder technischer Maßnahmen, die von der GFCM und/oder Vertragsparteien vorgebracht werden;
e)
mögliche räumliche/zeitliche Schließungen zur Erhaltung der Nachhaltigkeit der Fischerei;
f)
potenzielle Auswirkungen der Freizeitfischerei auf den Zustand der Bestände an Roter Fleckbrasse.

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