Artikel 20a VO (EU) 2011/142

Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer in den Mitgliedstaaten

Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats stellt sicher, dass aktuelle Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer gemäß Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009:

a)
gemäß der auf der Website der Kommission veröffentlichten technischen Spezifikationen(1) erstellt werden;
b)
entweder in TRACES aufgenommen werden oder ab spätestens 31. Oktober 2021 darüber zugänglich sind.

Fußnote(n):

(1)

https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/fs-animal-products-app-est-technical_spec_04032012_en.pdf

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