Artikel 3 VO (EU) 2011/222

Antragstellung

Die Anträge auf Bescheinigungen sind ab dem ersten Montag nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung und bis zum 24. Juni 2011 allwöchentlich von Montag bis Freitag um 13.00 Uhr (Brüsseler Zeit) einzureichen.

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