ANHANG II VO (EU) 2011/263

Detaillierte Klassifikationen in Bezug auf das Modul Nettosozialschutzleistungen

1.
Sozialschutzleistungen werden untergliedert in Leistungen mit Bedürftigkeitsprüfung und Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Klassifikation der Sozialschutzleistungen enthält weitere Einzelheiten und unterscheidet zwischen regelmäßigen und einmaligen Barleistungen:

Sozialleistungen,

Sozialleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,

Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,

regelmäßige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,

einmalige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,

Sozialleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,

Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,

regelmäßige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,

einmalige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung.

2.
Die Leistungen sind nach den in Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 angegebenen Funktionen untergliedert. Diese detaillierte Klassifikation wird auf der ersten Ebene der Klassifikation wie folgt aggregiert:

Krankheits- und/oder Gesundheitsversorgung,

Invalidität,

Alter,

Hinterbliebene,

Familie/Kinder,

Arbeitslosigkeit,

Wohnen,

soziale Ausgrenzung, sofern noch nicht anderweitig erfasst.

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