ANHANG II VO (EU) 2011/263
Detaillierte Klassifikationen in Bezug auf das Modul Nettosozialschutzleistungen
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Sozialschutzleistungen werden untergliedert in Leistungen mit Bedürftigkeitsprüfung und Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Klassifikation der Sozialschutzleistungen enthält weitere Einzelheiten und unterscheidet zwischen regelmäßigen und einmaligen Barleistungen:
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Sozialleistungen,
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Sozialleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
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Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
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regelmäßige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
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einmalige Barleistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung,
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Sozialleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,
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Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,
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regelmäßige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung,
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einmalige Barleistungen mit Bedürftigkeitsprüfung.
- 2.
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Die Leistungen sind nach den in Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 angegebenen Funktionen untergliedert. Diese detaillierte Klassifikation wird auf der ersten Ebene der Klassifikation wie folgt aggregiert:
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Krankheits- und/oder Gesundheitsversorgung,
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Invalidität,
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Alter,
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Hinterbliebene,
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Familie/Kinder,
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Arbeitslosigkeit,
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Wohnen,
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soziale Ausgrenzung, sofern noch nicht anderweitig erfasst.
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