Artikel 8 VO (EU) 2011/284

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Die Überführung von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, in den zollrechtlich freien Verkehr setzt voraus, dass den Zollbehörden die gemäß Artikel 3 ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung nach dem Muster im Anhang vorgelegt wird.

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