Artikel 134 VO (EU) 2011/404

Punktesystem für Kapitäne von Fischereifahrzeugen

Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Titels über ihr nationales Punktesystem für Kapitäne gemäß Artikel 92 Absatz 6 der Kontrollverordnung.

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