Artikel 134 VO (EU) 2011/404
Punktesystem für Kapitäne von Fischereifahrzeugen
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Titels über ihr nationales Punktesystem für Kapitäne gemäß Artikel 92 Absatz 6 der Kontrollverordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.