Artikel 155 VO (EU) 2011/404

Begriffsbestimmung

Nach Maßgabe dieses Abschnitts steht Amtshilfeersuchen für ein Ersuchen eines Mitgliedstaates an einen anderen Mitgliedstaat oder der Kommission oder der von ihr benannten Stelle an einen Mitgliedstaat um

a)
Informationen, einschließlich Informationen gemäß Artikel 93 Absätze 2 und 3 der Kontrollverordnung;
b)
Durchsetzungsmaßnahmen oder
c)
behördliche Zustellung.

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