Artikel 155 VO (EU) 2011/404
Begriffsbestimmung
Nach Maßgabe dieses Abschnitts steht Amtshilfeersuchen für ein Ersuchen eines Mitgliedstaates an einen anderen Mitgliedstaat oder der Kommission oder der von ihr benannten Stelle an einen Mitgliedstaat um
- a)
- Informationen, einschließlich Informationen gemäß Artikel 93 Absätze 2 und 3 der Kontrollverordnung;
- b)
- Durchsetzungsmaßnahmen oder
- c)
- behördliche Zustellung.
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