ANHANG XXIII VO (EU) 2011/404

ERFORDERLICHE ANGABEN BEIM AUSFÜLLEN DER ÜBERWACHUNGSBERICHTE ÜBER SICHTUNGEN UND ORTUNGEN VON FISCHEREIFAHRZEUGEN

Allgemeine Angaben

1.
Referenz Überwachungsbericht
2.
Datum und Uhrzeit der Sichtung oder Ortung (UTC)
3.
Meldemitgliedstaat und Bezeichnung der einzigen Behörde
4.
Art und Kennnummer des Überwachungsfahr-/-flugzeugs
5.
Position und Ort des Überwachungsfahr-/-flugzeugs zum Zeitpunkt der Sichtung oder Ortung

Angaben zum Fischereifahrzeug

6.
Flaggenstaat
7.
Name
8.
Registrierhafen und externe Kennnummer
9.
Internationales Rufzeichen
10.
IMO-Nummer
11.
Kennnummer im Flottenregister der Gemeinschaft
12.
Beschreibung
13.
Typ
14.
Ursprüngliche Position und Ort zum Zeitpunkt der Sichtung oder Ortung
15.
Ursprüngliche Geschwindigkeit und Kurs zum Zeitpunkt der Sichtung oder Ortung
16.
Tätigkeit

Sonstige Angaben

17.
Sichtungs- oder Ortungsmittel
18.
Kontaktaufnahme mit dem Schiff
19.
Einzelheiten der Kommunikation mit dem Schiff
20.
Aufzeichnung der Sichtung oder Ortung
21.
Anmerkungen
22.
Anlagen
23.
Name und Unterschrift des Meldenden

Anweisungen für das Ausfüllen der Überwachungsberichte

1.
Machen Sie so viele Angaben wie möglich.
2.
Angabe der Position in Breiten- und Längengraden sowie genauer Standort (ICES-Gebiet, geografisches Untergebiet GFCM, NAFO-, NEAFC- oder CECAF-Untergebiet, FAO-Gebiet, -Untergebiet und -Division; an Land Angabe des Hafens).
3.
Flaggenstaat, Name des Schiffs, Registrierhafen, externe Kennnummer, internationales Rufzeichen und IMO-Nummer: Diese Angaben sind anhand auf dem Schiff erkennbarer oder sichtbarer Informationen oder durch Funkkontakt mit dem Schiff in Erfahrung zu bringen (die Informationsquelle ist anzugeben).
4.
Beschreibung des Schiffs (sofern Sichtkontakt): Charakteristische Merkmale: Angabe, ob der Name und der Registrierhafen des Schiffs sichtbar waren. Angabe der Farbe von Rumpf und Deckaufbauten, der Anzahl der Masten, der Position der Brücke, der Länge des Schornsteins usw.
5.
Schiffstyp und Fangausrüstung (wie gesichtet): z. B. Langleinenfischer, Trawler, Schlepper, Fabrikschiff, Transportschiff, (gemäß der internationalen statistischen Standardklassifizierung von Fischereifahrzeugen der FAO).
6.
Tätigkeit des gesichteten/georteten Schiffs: Für jede Tätigkeit Angabe, ob vom Schiff aus gefischt wurde, ob Netze ausgebracht oder eingeholt wurden, ob Vorgänge wie Umladung, Umsetzen, Schleppen, Durchfahrt, Ankern oder eine andere Tätigkeit (bitte näher ausführen) ausgeübt wurde, einschließlich Datum, Uhrzeit, Position, Kurs und Geschwindigkeit des Schiffs bei jeder Tätigkeit.
7.
Sichtungs- oder Ortungsmittel: Angabe, wie die Sichtung oder Ortung erfolgte, z. B. Sichtkontakt, VMS, Radar, Funkverkehr oder Sonstiges (bitte näher erläutern).
8.
Kontaktaufnahme mit dem Schiff: Angabe, ob Kontakt aufgenommen wurde (ja/nein) und welches Kommunikationsmittel genutzt wurde (Funk oder anderes Mittel, bitte näher erläutern).
9.
Genauere Angaben zum Kontakt: Zusammenfassung des Kontakts mit dem Schiff unter Angabe von Name, Nationalität und Position, die von der/den an Bord des gesichteten/georteten Schiffs kontaktierten Person(en) angegeben wurden.
10.
Aufzeichnung der Sichtung oder Ortung: Angabe, ob die Sichtung oder Ortung durch Foto, Video, Audiomaterial oder schriftlichen Bericht festgehalten wurde.
11.
Anmerkungen: Alle weiteren Anmerkungen.
12.
Anlagen: Fügen Sie — falls vorhanden — bitte ein Foto oder eine Skizze des Schiffs bei (Zeichnen Sie das Schiff im Profil und weisen Sie auf charakteristische, zur Identifizierung geeignete Merkmale hin, wie Profil, Masten oder Markierungen).
Detaillierte Anweisungen für das Ausfüllen der Berichte finden Sie auf der Seite „Master Data Register” der Fischerei-Website der Europäischen Kommission.

Vorgaben für den elektronischen Austausch von Überwachungsberichten

Die XML-Schema-Definition für den elektronischen Austausch von Überwachungsberichten ist auf der Seite „Master Data Register” der Fischerei-Website der Europäischen Kommission verfügbar. Die für den Austausch zu verwendenden Durchführungsdokumente stehen ebenfalls auf dieser Website zur Verfügung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.