Beiblatt VO (EU) 2011/458

zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr.

1.
Zusätzliche Angaben:

1.1.
Kurzbeschreibung des Fahrzeugtyps: Struktur, Abmessungen, Form und Werkstoffe:
1.2.
Rad-/Reifenkombination(en) (einschließlich Angaben über Reifen- und Felgengröße sowie Einpresstiefe)
1.3.
Das Symbol für die mindesterforderliche Geschwindigkeitsklasse, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar sein muss (für jede Variante) (bei Reifen mit der Buchstabenkombination ZR vor der Angabe des Felgendurchmessers, die für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 300 km/h bestimmt sind, sind vergleichbare Angaben zu machen)
1.4.
Die niedrigste Tragfähigkeitskennzahl, die mit der technisch zulässigen maximalen Achslast für jede Achse vereinbar sein muss (für jede Variante) (gegebenenfalls gemäß Absatz 3.2.2 von Anhang II korrigiert)
1.5.
Rad-/Reifenkombination(en) (einschließlich Angaben über Reifen- und Felgengröße sowie Einpresstiefe), die mit der (den) Schneetraktionshilfe(n) verwendet werden:

2.
Fahrzeug der Kategorie M1 ist/ist nicht(1) für Zuglasten geeignet, Tragfähigkeit der Hinterreifen wird um … % überschritten.
3.
Das Fahrzeug ist/ist nicht(1) gemäß der UN/ECE-Regelung Nr. 64 hinsichtlich der Komplettnoträder genehmigt.
3.1.
Fahrzeugklasse M1: ja/nein(1), Typ 1/2/3/4/5(1)
3.2.
Fahrzeugklasse N1: ja/nein(1), Typ 1/2/3/4/5(1)
4.
Das Fahrzeug ist/ist nicht(1) gemäß der UN/ECE-Regelung Nr. 64 hinsichtlich des Reifendrucküberwachungssystems genehmigt.
4.1.
Kurze Beschreibung des Reifendrucküberwachungssystems (falls vorhanden):
5.
Anmerkungen:

Fußnote(n):

(1)

Unzutreffendes streichen.

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