Artikel 149 VO (EU) 2011/543

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 wird aufgehoben.

Artikel 134 der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 gilt jedoch weiterhin bis zum 31. August 2011.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XIX zu lesen.

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