Artikel 1 VO (EU) 2011/616

Die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von chemisch gebundenen, ungebrannten Magnesia-Steinen, deren Magnesia-Komponente einen MgO-Gehalt von mindestens 80 % aufweist, auch mit Magnesit, mit Ursprung in der Volksrepublik China, und die derzeit unter den KN-Codes ex68159100 und ex68159900 eingereiht werden, werden hiermit außer Kraft gesetzt, und das Verfahren betreffend diese Einfuhren wird eingestellt.

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