Artikel 29 VO (EU) 2011/65

Ex-post-Kontrollen

1. Bei investitionsbezogenen Vorhaben werden Ex-post-Kontrollen durchgeführt, um die Erfüllung der gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 geltenden oder im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums genannten Auflagen zu überprüfen.

2. Die Ex-post-Kontrollen erstrecken sich jedes Kalenderjahr auf mindestens 1 % der Ausgaben des ELER für investitionsbezogene Vorhaben, für die gemäß Absatz 1 noch Auflagen gelten und für die die Abschlusszahlung des ELER geleistet wurde. Berücksichtigt werden nur die Kontrollen, die bis Ende des betreffenden Jahres durchgeführt wurden.

3. Die Probe der zu kontrollierenden Vorhaben gemäß Absatz 1 basiert auf einer Analyse der Risiken und finanziellen Auswirkungen unterschiedlicher Vorhaben, Gruppen von Vorhaben oder Maßnahmen. Ein Teil der Probe wird nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

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