Artikel 4 VO (EU) 2011/691

Pilotstudien und Studien zur Machbarkeit

(1) Die Kommission erarbeitet ein Programm für Pilot- und Machbarkeitsstudien, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durchzuführen sind, um die Berichterstattung zu entwickeln und die Datenqualität zu verbessern, lange Zeitreihen zu erstellen und die Methodik zu entwickeln. Das Programm sieht auch Pilotstudien vor, anhand deren die neuen Module für umweltökonomische Gesamtrechnungen geprüft werden. Bei der Ausarbeitung des Programms widmet die Kommission den Modulen, mit denen Daten über Energiesubventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, generiert werden, besondere Aufmerksamkeit und stellt sicher, dass den Mitgliedstaaten und den Befragten keine zusätzlichen administrativen oder finanziellen Belastungen auferlegt werden.

(2) Die Kommission bewertet und veröffentlicht die Ergebnisse der Pilotstudien und wägt dabei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Verwaltungsaufwand für die Befragten ab. Diese Ergebnisse sind bei den Vorschlägen zur Einführung neuer Module für umweltökonomische Gesamtrechnungen zu berücksichtigen, die die Kommission in den Bericht gemäß Artikel 10 aufnehmen kann.

(3) Zusätzlich zu dem Programm für Pilot- und Machbarkeitsstudien führt die Kommission (Eurostat) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der internationalen Standards des Systems der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen für Ökosystemrechnungen (SEEA EA) bis zum 27. Juni 2026 eine Bewertung der methodischen Möglichkeiten und der Machbarkeit der monetären Bewertung, der möglichen Berichtswerte, wenn diese fehlen, und der möglichen alternativen Messmethoden für Ökosystemleistungsrechnungen durch. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung und dieser Studien kann die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorlegen, um die monetären Ökosystemrechnungen aufzunehmen.

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